Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Michael Poetke
Streustraße 63
13086 Berlin
Telefon 0179 – 501 68 87
info@bootsmotoren-nordost.de

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragssprache
1.1. Diese AGB gelten für alle zwischen Michael Poetke, Streustraße 63, 3086 Berlin, (nachfolgend „Bootsmotoren Nordost“) und dem Kunden geschlossenen Verträge über die Reparatur und Unterstellung von Booten und Yachten (nachfolgend zusammenfassend „Boote“ genannt“).

1.2. Kunden im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB.

1.3. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden erkennt Bootsmotoren Nordost nicht an, es sei denn, der Bootsmotoren Nordost stimmt der Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt gleichermaßen, wenn Bootsmotoren Nordost in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden vorbehaltlos die vertraglich übernommene Leistung erbringt.

1.4. Ist der Kunde Unternehmer, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Verträge über die Reparatur von Booten, auch wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.5. Vertragspartner ist Michael Poetke, Streustraße 63, 13086 Berlin 

1.6. Vertragssprache ist deutsch.

2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.

2.2. Angebote von Bootsmotoren Nordost sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ zugesichert. An ein verbindliches Angebot ist Bootsmotoren Nordost 30 Kalendertage lang gebunden.

2.3. Der Kunde nimmt mit dem Unterschreiben des Auftragsscheins rechtlich verbindlich das Angebot von Bootsmotoren Nordost zu dem im Auftragsschein benannten Umfang und Konditionen an.

2.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Bootsmotoren Nordost sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

3. Eigentumsvorbehalt
Steht das zu reparierende Boot nicht oder nicht im alleinigen Eigentum des Kunden und/oder handelt es sich bei dem Boot um ein eingetragenes Seeschiff, so hat der Kunde Bootsmotoren Nordost spätestens bei Vertragsschluss hierauf unaufgefordert hinzuweisen. Der Kunde muss  Bootsmotoren Nordost nach Vertragsschluss unverzüglich über Änderungen der Eigentumsverhältnisse oder der Registrierung des Bootes informieren.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, Umsatzsteuer und andere öffentlich-rechtliche Abgaben (z. B. Gebühren, Kosten für Genehmigungen). Soweit den vereinbarten Preisen ein Listenpreis zugrunde liegt und die Lieferung oder Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreise. Ein vereinbarter Rabatt ist entsprechend zu berücksichtigen

4.2. Der vereinbarte Preis ist ohne Abzug sofort fällig, es sei denn es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Teilbeträge sind jeweils nach Vereinbarung fällig. Der Kunde kann die Auslieferung nicht vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises fordern.

5. Vertraglicher Eigentumsvorbehalt von Bootsmotoren Nordost/ Unternehmerpfandrecht
5.1. Für Unternehmer-Kunden gilt: Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, dem Bootsmotoren Nordost im Zeitpunkt der Lieferung gegen den Unternehmer-Kunden aus diesem Vertrag oder anderen Leistungen, die das vertragsgegenständliche Boot betreffen, zustehenden Forderung, werden Bootsmotoren Nordost die folgenden Sicherungen gewährt:
a) Soweit Zubehör von Bootsmotoren Nordost geliefert oder von ihm in das Boot eingebaut wird, verbleibt dies im Eigentum von Bootsmotoren Nordost (Vorbehaltsware). Gleiches gilt, soweit Teile von Bootsmotoren Nordost geliefert oder von ihm in das Boot eingebaut werden, sofern sie nach dem Einbau nur als unwesentliche Bestandteile des Bootes anzusehen sind.
b) Geht an den Teilen selbst das Eigentum des Bootsmotoren Nordost infolge des Einbaues unter, entsteht gemäß § 947 BGB an der verbundenen oder neuen Sache Eigentum oder Miteigentum des Bootsmotoren Nordost, so bleibt auch dieses erhalten.
c) Erlischt das Eigentum des Bootsmotoren Nordost an Teilen gemäß § 947 Abs. 2 BGB, so einigen sich Bootsmotoren Nordost und Kunde bereits jetzt dahingehend, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache insoweit auf den Bootsmotoren Nordost übergeht, als dies dem Verhältnis des Verkehrswertes des Bootes nach der Reparatur zum Rechnungswert des Gesamtumbaus oder der Gesamtreparatur entspricht.

5.2. Soweit die an den verschiedenen Gegenständen bestehenden Sicherungen den Wert der Forderungen des Bootsmotoren Nordost um mehr als 10% übersteigt, wird Bootsmotoren Nordost auf Verlangen nach eigener Wahl einen oder mehrere Gegenstände von der Sicherheit freigeben.

5.3. Der Unternehmer-Kunde ist nicht berechtigt die Vorbehaltsware ohne die Zustimmung von Bootsmotoren Nordost vor vollständiger Zahlung zu veräußern. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Unternehmer-Kunde schon jetzt an Bootsmotoren Nordost ab. Bootsmotoren Nordost nimmt diese Abtretung an.

5.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Unternehmer-Kunde auf das Eigentum von Bootsmotoren Nordost hinweisen und diesen unverzüglich informieren.

5.5. Darüber hinaus steht Bootsmotoren Nordost ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB zu. Ist Bootsmotoren Nordost hinsichtlich des Eigentums des Kunden am Reparaturgegenstand nicht gutgläubig, besitzt  Bootsmotoren Nordost ein Pfandrecht an den Rechten des Kunden am Reparaturgegenstand. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

6. Liefer-/ Leistungsfrist und Termine
6.1. Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit Abschluss des Vertrages zu laufen, es sei denn es wurde eine abweichende Bestimmung getroffen. Wurde eine Termin vereinbart, ist dieser grundsätzlich als Endtermin zu verstehen, bis zu dem die Leistung von Bootsmotoren Nordost fertig zu sein hat, wenn und soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6.2. Ändert oder erweitert sich der Umfang des Auftrages gegenüber dem ursprünglichen Vertrag auf Wunsch des oder nach Rücksprache mit dem Kunden, so gilt die ursprünglich vereinbarte Frist nicht mehr. Der Kunde und Bootsmotoren Nordost vereinbaren in diesem Fall eine neue, dem Umfang der Änderung oder Erweiterung angepasste Frist.

6.3. Der Kunde kann die Einhaltung einer vereinbarten Frist nicht verlangen, wenn er seine Mitwirkungshandlungen nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt oder, falls ein solcher nicht vereinbart wurde, der Kunde nicht unverzüglich nach Aufforderung von Bootsmotoren Nordost die Mitwirkungshandlung vornimmt. Gleiches gilt, wenn der Kunde sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet.

6.4. Sowohl im Betrieb des Bootsmotoren Nordost als auch im Betrieb seiner Vorlieferanten entstehende Fälle von höherer Gewalt, Streiks und/oder Aussperrungen, die  Bootsmotoren Nordost ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden ihn von der Einhaltung der Frist und, bis zum Wegfall der höheren Gewalt, von der Erfüllung des Vertrages. Gleiches gilt für die, dem Bootsmotoren Nordost und/oder seiner Vorlieferanten entstehende Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen, soweit diese aus der Sicht von Bootsmotoren Nordost unvorhersehbar war, hinsichtlich der Verpflichtungen von Bootsmotoren Nordost erheblich ist und vom Bootsmotoren Nordost nicht, auch nicht im Hinblick auf die Auswahl seiner Vorlieferanten, verschuldet ist. Bootsmotoren Nordost ist jedoch verpflichtet, den Kunden, soweit es möglich ist, über derartige Vereinbarungen zu informieren.

7. Altmaterial
Das bei einer Reparatur anfallende Altmaterial geht, sofern nicht abweichendes vereinbart ist, entschädigungslos in das Eigentum des Bootsmotoren Nordost über.

8. Transport
8.1. Das zu reparierende Boot ist grundsätzlich vom Kunden auf seine Kosten bei Bootsmotoren Nordost abzuliefern und nach Durchführung der Arbeiten dort wieder abzuholen.

8.2. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt ein auf Wunsch des Kunden durchgeführter An- oder Abtransport des Bootes, einschließlich einer etwaigen Verpackung und/oder Verladung, auf dessen Rechnung. Bootsmotoren Nordost braucht den Abtransport, wenn überhaupt, erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises sowie aller bereits entstandenen und noch entstehenden Transport-, Verpackungs- und Verladekosten zu veranlassen.

8.3. Für eine rechtzeitige Ankunft des zu transportierenden Bootes haftet Bootsmotoren Nordost nicht.

8.4. Werden vom Kunden Transportweg, Transport- und/oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben, so trifft Bootsmotoren Nordost die entsprechenden Bestimmungen nach billigem Ermessen.

8.5. Für den Transport wird eine Transportversicherung seitens Bootsmotoren Nordost nur auf besonderem Wunsch des Kunden und nur in dessen Namen und für dessen Rechnung abgeschlossen.

9. Gewährleistung
9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

9.2. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Bootsmotoren Nordost über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

9.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung

9.4. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen, soweit sie Mängel Teilen betreffen, an denen der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von Bootsmotoren Nordost Eingriffe vorgenommen hat. Sie erlöschen ferner, soweit der Kunde die mangelhaften Teile nicht in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Bootsmotoren Nordost bereithält. Sie erlöschen schließlich insoweit, als der Mangel ein Teil aus der Herstellung eines bestimmten Dritten betrifft und der Kunde seine Zustimmung verweigert, dieses Teil durch ein gleichwertiges aus der Herstellung eines anderen zu ersetzen.

9.5. Bootsmotoren Nordost übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlende Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, Verwendung von der Betriebsanleitung nicht entsprechender Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische und/oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf das Verschulden von Bootsmotoren Nordost zurückzuführen sind.

9.6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit Bootsmotoren Nordost einer besonderen Anweisung des Kunden hinsichtlich der Konstruktion oder hinsichtlich des zu verwendenden Materials entsprochen hat und soweit Bootsmotoren Nordost den Kunden bei der Erteilung der Anweisung ausdrücklich auf den Gewährleistungsausschluss hingewiesen hat.

9.7. In jedem Fall ausgeschlossen ist die Gewährleistung für durch den Kunden beigestellte Gegenstände.

10. Widerruf
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall wird Bootsmotoren Nordost den Verbraucherkunden hierüber gesondert belehren.

11. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Bootsmotoren Nordost nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Bootsmotoren Nordost dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12. Versicherung
Während der Reparatur ist das Boot samt Zubehör seitens Bootsmotoren Nordost gegen Diebstahl, Feuer etc. versichert, soweit sich das Boot in den Werkräumen von Bootsmotoren Nordost befindet. Außerhalb dieses Bereichs besteht keine Versicherung, sodass dem Kunden der Abschluss einer Kaskoversicherung empfohlen wird

13. Eigen- und Fremdarbeiten
Der Kunde ist nur nach vorheriger Einwilligung von Bootsmotoren Nordost berechtigt, Eigenarbeiten an dem Boot auszuführen. Fremden Unternehmen ist der Zutritt des Grundstücks von Bootsmotoren Nordost zur Ausführung von Reparatur- bzw. Instandsetzungsarbeiten nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Bootsmotoren Nordost gestattet. Fremde Boote dürfen nicht betreten werden.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung Berlin. Dies gilt auch, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder, wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss an einen Ort außerhalb Deutschlands verlegt oder wenn dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bootsmotoren Nordost ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

15. Geltendes Recht, Kontakt, Streitbeilegung
15.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Kommission eine Online-Plattform eingerichtet, die unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr erreicht werden kann.

15.3. Bootsmotoren Nordost kann per e-Mail unter info@bootsmotoren-nordost.de
erreicht werden.

15.4. Bootsmotoren Nordost ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Bootsmotoren Nordost und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen eines Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

Kontakt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

Besondere Vertragsbedingungen für das Abstellen von Booten und der Einlagerung von Bootsmotoren

Zusätzlich zu den vorbenannten AGB gelten für das Abstellen von Booten und für die Einlagerung von Bootsmotoren bei Bootsmotoren Nordost ergänzend folgende besondere Vertragsbedingungen.

1. Leistungsumfang
1.1. Der Leistungsumfang umfasst
a. beim Abstellen von Booten auf Stellplätzen bei Bootsmotoren Nordost (1) den jeweils einmaligen innerbetrieblichen An- und Abtransport zu bzw. von der Lagerfläche, (2) die Zurverfügungstellung eines Stellplatzes und (3) das Aufstellen des Bootes auf dem Stellplatz. Darüberhinausgehende Leistungen sind gesondert zu vereinbaren
b. bei Einlagerung von Motoren die Zurverfügungstellung eines geeigneten Platzes im überdachten und frostfreien Raum. Je nach Vereinbarung kann auch der Transport des Motors durch Bootsmotoren Nordost inbegriffen sein.

1.2. Weitergehende Leistungen, wie z.B. die Verwahrung oder Inobhutnahme, werden durch Bootsmotoren Nordost nicht übernommen, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2. Laufzeit der Abstellmöglichkeit
Die Laufzeit bestimmt sich nach Vereinbarung.

3. Zahlungsbedingungen
Es gelten die Ausführungen unter Punkt 4 der AGB entsprechend.

4. Zugang und Nutzung
4.1. Der Zugang zum Stellplatz richtet sich nach den Öffnungszeiten von Bootsmotoren Nordost, insbesondere ist hier die Anwesenheit eines Mitarbeiters erforderlich. Das gilt entsprechend für Angehörige des Kunden, die ein berechtigtes Interesse am Betreten des Grundstückes haben. Sie sind verpflichtet, sich auf Verlangen von Bootsmotoren Nordost als solche auszuweisen.

4.2. Sonstigen Dritten, insbesondere Angehörigen fremder Betriebe, ist das Betreten des Betriebsgeländes, einschließlich der Stellplätze, nur nach vorher ausdrücklich erklärter Einwilligung von Bootsmotoren Nordost gestattet.

4.3. Die Überholung von Booten oder sonstigen Gegenständen des Kunden durch diesen selbst oder durch Dritte darf auf dem Gelände von Bootsmotoren Nordost nur nach vorher ausdrücklich erklärter Einwilligung und nur in dem erlaubten Umfang erfolgen. Das gilt entsprechend für die Nutzung von Maschinen und Anlagen sowie für die Strom- und Wasserentnahme etc.

5. Besondere Pflichten
5.1. Neben den allgemeinen Vertragspflichten ist der Kunde zusätzlich insbesondere auch dazu verpflichtet, das stehende und laufende Gut, Masten, Persenningen, Motoren etc. so zu befestigen, dass auch bei widrigen Witterungsverhältnissen Beschädigungen der Betriebsanlagen von Bootsmotoren Nordost sowie anderer Boote ausgeschlossen sind.

5.2. Der Kunde ist verpflichtend, während der Dauer des Abstellens eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme, die jedoch mindestens 50.000 € für Sach- und mindestens 50.000 € für Personenschäden vorzuhalten. Auf Aufforderung von Bootsmotoren Nordost hat der Kunde die Versicherung nachzuweisen.

5.3. Ist das Boot auf Wunsch des Kunden oder wegen fristloser Kündigung des Vertrages vorzeitig oder außerhalb der üblichen Reihenfolge zu Wasser zu lassen, so trägt der Kunde die Bootsmotoren Nordost hierdurch entstehenden Mehrkosten einschließlich der Kosten eines hierbei notwendig werdenden Transportes anderer Boote.

5.4. Bei Booten, die in Zusammenhang mit einem Reparaturauftrag untergestellt sind, ist darauf zu achten, dass die Plane bzw. Persenning leicht abnehmbar ist bzw. dass diese von einer Person in einfacher Weise wieder aufgezogen werden kann.

6. Verweisung
Im Übrigen gelten sämtliche Bestimmungen der AGB entsprechend.

Stand Februar 2018